Für Gewerbe, Industrie, Hausverwaltungen & Kommunen
Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 -
zertifiziert & gesetzeskonform
Ob Produktionshalle, Bürogebäude, Bestandsimmobilie oder kommunale Liegenschaft – wir sanieren Asbest mit dem großen Sachkundenachweis (TRGS 519 Anlage 3).
Asbest ist gefährlich und streng reguliert. Unsachgemäße Arbeiten gefährden Gesundheit, führen zu hohen Strafen und können ganze Straßenzüge kontaminieren.
Gefahr für Nachbargrundstücke und angrenzende Betriebe
Werden Asbestfasern bei unsachgemäßer Sanierung freigesetzt, kontaminieren sie nicht nur das Gebäude, sondern auch Maschinen, Lagerbestände und Büros. Betreiber haften gegenüber Mitarbeitern und Dritten – inklusive möglicher Stilllegung durch die Behörde.
Rechts- & Compliancerisiko
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Anzeigepflicht nach § 37 GefStoffV vor Arbeitsbeginn
Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 ist zwingend
Persönliche Haftung der Geschäftsführung / Bauherrenvertretung
Entzug der Betriebsgenehmigung bei Verstößen möglich
Unternehmen, die einen nicht zertifizierten Betrieb beauftragen, haften als Auftraggeber mit. Die Behörden prüfen Anzeige, Nachweis der Sachkunde und Entsorgungs-dokumentation. Fehlt nur ein Baustein, drohen Bußgelder und strafrechtliche Ermittlungen gegen die verantwortlichen Personen.
Versicherungsschutz entfällt bei fehlender Zertifizierung
Unsachgemäße Entfernung kann weiträumige Kontamination verursachen. In Bruchmühlbach-Miesau schnitt ein Betrieb ohne Asbestzulassung Platten mit der Flex. 250 Gebäude mussten gereinigt, Sträucher gewaschen und Flächen gesichert werden. Gesamtschaden: 370.000 €. Die Versicherung zahlte nicht – der Betrieb ging insolvent.
So sanieren wir Ihr Dach –schnell, präzise & sicher
Analyse & Absicherung
Bestandsaufnahme vor Ort
Sichtprüfung aller betroffenen Flächen
Klärung, ob Asbest vorhanden ist
Absicherung der Umgebung
Wir prüfen vor Ort, ob und in welchem Umfang Asbest verbaut wurde. Dabei klären wir auch, welche gesetzlichen Vorgaben greifen und sichern die Arbeitsbereiche ab – inklusive Information der Nachbarschaft, falls erforderlich.
Fachgerechte Demontage
Bruchfrei & staubarm entfernen
Einsatz zertifizierter Fachkräfte (TRGS § 519)
Bruchfreie Demontage der Platten
Bindemittel zur Staubbindung
Unsere geschulten Teams tragen FFP3-Masken, Ganzkörperschutz und arbeiten mit speziellem Werkzeug, um Bruch zu vermeiden. Die Platten werden bruchfrei gelöst, mit Bindemittel eingesprüht und in zugelassenen, gekennzeichneten Big Bags verpackt
Entsorgung & Freigabe
Rechtskonforme Entsorgung
Transport in zugelassenen Spezialbehältern
Übergabe an zertifizierte Entsorgungsstellen
Dokumentation für Ihre Unterlagen
Nach der Entfernung wird das Material in geprüften Entsorgungsbehältern abtransportiert. Sie erhalten die gesetzlich erforderlichen Entsorgungsnachweise – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Jetzt unkompliziert anfragen
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit – wir kümmern uns darum.
Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular – wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden persönlich zurück.
Mit zertifizierten Fachkräften, staubarmer Arbeitsweise und rechtssicherer Entsorgung – alles aus einer Hand.
Komplettservice aus einer Hand
Wir übernehmen den gesamten Ablauf – von der Prüfung und Absicherung vor Ort bis zur Endabnahme und Übergabe aller Unterlagen. Für Sie bleibt nur: Auftrag erteilen.
Zertifizierte Fachkräfte
Unser Team ist nach TRGS § 519 zertifiziert und alle zwei Jahre geschult. So erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen und arbeiten immer nach dem neuesten Stand der Technik.
Staubarme Demontage
Wir arbeiten mit speziellen Werkzeugen und Bindemitteln, um Asbestplatten bruchfrei zu lösen. Dadurch vermeiden wir die Freisetzung von Fasern und schützen auch angrenzende Flächen.
Rechtssichere Entsorgung
Das Asbest wird in zugelassenen Big Bags verpackt, an zertifizierte Entsorgungsstellen übergeben und vollständig dokumentiert – damit Sie jederzeit rechtlich abgesichert sind.
Ehrliche Beratung – ohne Druck
Wir sagen offen, was wirklich nötig ist – und was nicht. Auf Augenhöhe, ohne Fachchinesisch.
Ausgezeichnet mit 5 Sternen – Meisterhaft
Wir wurden mit der höchsten Stufe der „Meisterhaft“-Qualitätsauszeichnung im Baugewerbe ausgezeichnet – für besondere Leistungen in den Bereichen Technik, Umwelt, Sicherheit und Unternehmensführung. Ausgezeichnete Qualität, auf die Sie sich verlassen können.
Dächer, auf die wir selbst stolz sind
Wir bauen jedes Dach, als wär’s unser eigenes – kompromisslos in Qualität und Ausführung.
Asbest ist ein sensibles Thema – rechtlich, gesundheitlich und technisch. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns Privatkunden stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage 3 und Anlage 4 bei TRGS 519?
Anlage 4 („kleiner Asbestschein") erlaubt nur Arbeiten an fest gebundenem Asbest – also klassische Asbestzement-Dächer und Wellplatten. Anlage 3 („großer Asbestschein") berechtigt zusätzlich zu Arbeiten an schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest, Asbestpappe, Brandschutzplatten oder Nachtspeicheröfen. Wir haben Anlage 3.
Dürft ihr auch schwach gebundenen Asbest (Spritzasbest, Asbestpappe, Brandschutzplatten) entfernen?
Ja. Mit dem Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 sanieren wir Spritzasbest, Asbestpappe, Leichtbauplatten (Promabest, Sokalit), Rohrleitungsdämmungen, Nachtspeicheröfen und Brandschutzverkleidungen in Zwischendecken.
Übernehmt ihr die Anzeige nach § 37 GefStoffV bei der Behörde?
Ja. Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung, reichen die Anzeige fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein und halten den Schriftverkehr bis zur Freigabe. Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Könnt ihr im laufenden Betrieb sanieren?
Ja. Durch Schwarz-Weiß-Schleusen, Unterdruckhaltung und emissionsarme Verfahren sanieren wir auch bei laufender Produktion. Alternativ planen wir Einsätze nachts, am Wochenende oder in der Werksferienzeit.
Wie läuft die Entsorgungsdokumentation über eANV?
Der Transport erfolgt ADR-konform in zugelassenen Big Bags. Alle Begleitscheine laufen über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) und werden digital archiviert. Sie erhalten die vollständigen Nachweise zum Projektabschluss.
Was brauchen wir von euch für unsere Compliance-Akte?
Sie erhalten Sachkundenachweis, Gefährdungsbeurteilung, Behördenanzeige, Betriebsanweisung, Entsorgungsnachweise (eANV) und auf Wunsch das Freimessprotokoll – gebündelt in einer prüffesten Projektakte.
Wie schnell könnt ihr starten, wenn wir Termindruck haben?
Nach Begehung und Auftragserteilung benötigen wir in der Regel 14 Tage Vorlauf wegen der gesetzlichen Anzeigefrist bei der Behörde. Bei akuten Gefährdungen (z. B. Sturmschaden, freigelegter Asbest) reagieren wir kurzfristig und koordinieren die beschleunigte Anzeige.
Dachdeckerei tobias knöbl gmbh
STANDORT & EINZUGSGEBIET
Wir betreuen Industrie-, Gewerbe- und Kommunalobjekte im Saarland und im angrenzenden Rheinland-Pfalz in einem Umkreis von rund 50 km. Für größere Sanierungsprojekte auch überregional auf Anfrage.
Asbest im Objekt? Jetzt Projektanfrage stellen.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 – von der Behördenanzeige bis zur Freimessung, mit prüffester Dokumentation für Ihre Compliance‒Akte.